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Der Haltepunkt Rollwald
Rollwald hat innerhalb der Stadt Rodgau eine
Sonderstellung. Auch wenn an manchen Stellen die Beschilderung dies anders
darstellt, Rollwald ist kein Stadtteil der Stadt Rodgau. Rollwald ist der
Ortsteil des Rodgau-Stadtteils Nieder-Roden. Auch gibt es keinen Bahnhof
Rollwald, lediglich den Haltepunkt „Rollwald“.
Dass die Eisenbahnzüge in Höhe Rollwald, neben
der alten Bundesstraße 45 halten, war nicht immer so.
Wer
auf älteren Landkarten die Strecke der 1896 eingeweihten Eisenbahnlinie von
Offenbach, über Dieburg nach Reinheim verfolgt, stellt fest, dass zwischen
Nieder-Roden und Ober-Roden kein Halt für die regelmäßig verkehrenden Züge
vorgesehen war. Es gab dafür auch keinen Grund. Rollwald war ein Waldgebiet,
eben der „Rollwald“, umgeben von Wiesen und Feldern. Auch der Bau der
Versuchshöfe und die Einrichtung des Strafgefangenenlagers Rollwald 1937/1938
änderten nichts daran, dass Material- oder Personentransporte mit Ziel Rollwald
nach Nieder-Roden oder Ober-Roden geleitet wurden.
Das Strafgefangenenlager Rollwald besetzten 1945
die Amerikaner, lösten es auf und richteten hier ein Kriegsgefangenenlager ein,
benutzten die Gebäude zur Aufnahme der zentralen Kriegsgefangenenkartei der
Alliierten und nannten den Stützpunkt „Headquarters European Command - Prisoner
of War Information Bureau“.
Anfang
der fünfziger Jahre, die Amerikaner hatten die Gebäude aufgegeben, wurden die
Baracken und Wärterhäuser mit Privatpersonen belegt, zumeist Flüchtlinge aus den
Ostgebieten. Und noch immer hielten die Züge nur in Ober-Roden und Nieder-Roden.
Sicherlich wäre das noch lange so geblieben, hätte es da nicht einige Leute
gegeben, die sich mit diesem Umstand nicht abfinden konnten. Mal wurde auf
freier Strecke einfach die Notbremse gezogen, mal der Lokführer mit einer
Zigarette bestochen, um sich den Fußweg vom Bahnhof nach Rollwald zu ersparen.
Dieser Umstand führte dazu, dass es 1955 dem
Niederröder Bürgermeister J.P. Weyland gelang, einen ungewöhnlichen Vertrag mit
der Bundesbahn zu schließen.
Die Bundesbahn verpflichtet sich darin bei km
19.666 der eingleisigen Strecke Offenbach-Dieburg den unbesetzten „Haltepunkt
Rollwald“ einzurichten, legt Bahnsteige und Bahnsteigkanten an und ist für die
Aufstellung der Bezeichnungsschilder zuständig.
Die Gemeinde Nieder-Roden erstellt einen
Warteraum für die Fahrgäste und sorgt für Zugangswege und Beleuchtung. Doch
damit nicht genug. Die Pflege der Anlage erfolgt ebenfalls durch und auf Kosten
der Gemeinde.
In heutiger Zeit unvorstellbar, bei
Unterzeichnung des Vertrages am 7.April 1955 waren die im Vertrag genannten
Arbeiten bereits ausgeführt.
Und so kam es, dass dem im Rollwald wohnenden
Gemeindearbeiter Otto Peschel Aufgaben übertragen wurden, die an anderen Orten
Bahnmitarbeiter ausführten. Das aufgrund des Vertrages errichtete helle Gebäude,
versehen mit Sprossenfenstern und großen verglasten Flügeltüren war regelmäßig
zu reinigen, die Fenster zu putzen, die Bahnanlage sauber zu halten. Bei
winterlicher Glätte hatte der Gemeindearbeiter die Zugangswege und den Bahnsteig
mit "stumpfen Mitteln" abzustreuen, bei Minusgraden den Holzofen in der Mitte
des Raumes einzuheizen. Doch zumeist erledigte Ehefrau Rosa diese Arbeiten.
Ab etwa Mitte der sechziger Jahre war die
Instandhaltung des Gebäudes in dem Umfang nicht mehr möglich.
Die
zerbrochenen Fenster wurden durch Glasbausteine ersetzt, später die Tür mit den
Seitenflügeln völlig entfernt, irgendwann die Fensteröffnungen völlig
verschlossen.
Das einst gemütliche Häuschen wurde so im Laufe
der Zeit zur Wartehalle, die in den letzten Jahren nicht mehr schön anzusehen
war und nur noch einfachen Wetterschutz geboten hatte.
Am 28. Juli 2002 wurde das Gebäude im Zuge des
Ausbaues der neuen S-Bahn-Trasse abgerissen.
Der bestehende Vertrag über die Einrichtung eines
Haltepunktes Nieder-Roden war viele Jahre in Vergessenheit geraten. Kaum jemand
wusste in neuerer Zeit um die verpflichtenden Paragraphen für Bahn und die Stadt
Rodgau. Nachträglich aufatmen können insbesondere die Rollwälder Zugbenutzer,
dass § 8
des Vertrags
nie Anwendung gefunden hat:
§ 8
Die Bundesbahn ist berechtigt, den Haltepunkt
vorübergehend oder endgültig aufzulösen, wenn die Aufrechterhaltung nach
dienstlichem Ermessen nicht mehr zu vertreten ist. Sie ist jedoch gehalten, in
einem solchen Falle die Gemeinde in Kenntnis zu setzen.

Das „Bezeichnungsschild“ Rollwald, aufgenommen 1988
Quelle: Werner Stolzenburg / Rodgau -
Nieder-Roden/Rollwald
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